Anzucht-Gewächs-Haus

Gut, dass wir im Haus so viele Fensterbänke haben. Nicht nur bei Ralf, auch bei uns wurde mit der Aussaat begonnen…

Wenn es doch auch nur Tomaten und vielleicht Paprika oder anderes Gemüse wäre.

Fast jedes Fensterbrett – egal welche Himmelsrichtung – ist aktuell mit Setzlingen, Zwerglingen und anderen Anzüchtlingen sämtlicher Gemüse und Blumenarten besetzt.

Und: da kommt noch mehr!

Zugegeben, wir haben ein paar Töpfchen Asyl gewährt, auch kommen noch ein paar der Pflanzen weg.

Alles können wir in unserem noch nicht fertigen Garten natürlich nicht einpflanzen.

§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO – „Grüner Pfeil“

Liebe Straßenverkehr-Mitbenutzer,

in der letzten Zeit fällt mir gehäuft auf, dass viele von euch nicht wissen, wie bei sogenannten Wechsellichtzeichen (Volksmund: Ampel) mit dem Lichtzeichen ‚Grüner Pfeil‘ verfahren wird. Ein Beispiel siehe rechts, selbstverständlich in verschiedene Richtungen erhältlich.

Auszug aus § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO und VwV-StVO:

Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.

Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.

Pfeile in Lichtzeichen
Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden.

Was ist daran nicht zu verstehen?

Ist doch alles ganz einfach: Wenn der Pfeil in meine Wunschrichtung grün ist, der Gegenverkehr langsam auf seine Ampel zu rollt oder bereits steht, quere und räume ich die Kreuzung.
Zügigst.

Nein, ich muss nicht warten, bis der Gegenverkehr vorhanden ist, komplett steht oder selbst wieder grün hat.

Nein, ich muss nicht mitten in der Kreuzung stehen bleiben und dann in Schrittgeschwindigkeit weiter fahren, während hinter mit die Meute wartet, was bei kurz geschaltenen Ampeln besonders nett ist.

Und nein, ich darf das nicht mit dem Grünpfeil (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 8 bis 10 StVO – auch bekannt als Ossipfeil) verwechseln.

Bei weiteren Fragen: Einfach mal bei der Fahrschule oder der Polizei fragen.
Oder einfach den Führerschein abgeben.

Fazit – über 7 Jahre Einzel-/Onlinehandel

Nach ein paar Jahren in diesem Einzel-/Onlinehandel stumpft man ab.
Kann sich aber täglich über die immergleichen Sachen aufregen.

Ein paar Beispiele:

    Einzelhandel

  • Kunden sind wirkich so dumm wie die Verbraucherzentralen behaupten
  • Kleingedrucktes wird aus Prinzip nicht gelesen, der Verkäufer weiß es ja im Falle einer Reklamation alles (ALLES!) auswendig
  • Service muss (MUSS!) immer kostenlos sein, egal wie aufwändig
  • Produkte sind öfter „geschenkt“, „geerbt“ oder „besorgt“, nie aber im Internet gekauft
  • Handbuch? Awah! Die im Fachgeschäft (noch so ein Scheißwort) erklären mir das! Kostenlos!
  • der Typ da im Laden weiß noch, was ich vor 3 Jahren dort gemacht habe
    Onlinehandel

  • ist eine Beschreibung unklar oder widerspricht sich, zieht man immer den eigenen Vorteil (Beispiel: Titel schwarz – Bild weiß)
  • Kunden haben nur Rechte, keine Pflichten!
  • und immer sofort einen Anwalt zur Hand
  • Paketdienste:
    • alle haben überall Aussetzer
    • manche beschäftigen in manchen Ländern nur Idioten
    • verlieren eher große (>25 kg) als kleine (<3 kg) Pakete
  • Franzosen können kein Englisch (ja ok, manche schon)
  • Verkaufsplattformen und Zahlungsdienste entscheiden meist für den Kunden, egal ob er Recht hat oder nicht
  • der Versender ist schuld, wenn der Kunde nicht zuhause ist
  • EU-Recht? Nein, die Verkaufsplattform hat AGB, die stehen drüber
  • Kunde kauft Artikel in schwarz; schreibt eine E-Mail, dass er weiß möchte. Gibt aber nicht oder nur zu einem höheren Preis. Wird nicht akzeptiert
  • Vertriebsmenschen des Paketdienstes versprechen Dinge, die die IT nicht halten kann

Dies ist nur ein kurzer Auszug. Vielleicht fällt mir noch mehr ein.

Im Großen und Ganzen war es aber schon sehr lustig, spaßig und schön…

Aber: Zeit für was neues. Mal sehen, was 2017 so bringt.

was so war…

Kurzes Update was so war, da es hier etwas (zu) still ist.
Hier der Sommer in kleinen Bildern, Herbst ist ja noch fast. Dazu vielleicht noch mehr.

Was noch kommt? Das erzähle ich auch ein anderes Mal… 😛

August:

Nagelluxation linker Mittelfinger:

Wetter (Schwimmbad):

Blick nach oben. #nofilter

Ein von Rööö (@der_roe) gepostetes Foto am

September:
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