§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO – „Grüner Pfeil“

Liebe Straßenverkehr-Mitbenutzer,

in der letzten Zeit fällt mir gehäuft auf, dass viele von euch nicht wissen, wie bei sogenannten Wechsellichtzeichen (Volksmund: Ampel) mit dem Lichtzeichen ‚Grüner Pfeil‘ verfahren wird. Ein Beispiel siehe rechts, selbstverständlich in verschiedene Richtungen erhältlich.

Auszug aus § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO und VwV-StVO:

Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.

Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.

Pfeile in Lichtzeichen
Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden.

Was ist daran nicht zu verstehen?

Ist doch alles ganz einfach: Wenn der Pfeil in meine Wunschrichtung grün ist, der Gegenverkehr langsam auf seine Ampel zu rollt oder bereits steht, quere und räume ich die Kreuzung.
Zügigst.

Nein, ich muss nicht warten, bis der Gegenverkehr vorhanden ist, komplett steht oder selbst wieder grün hat.

Nein, ich muss nicht mitten in der Kreuzung stehen bleiben und dann in Schrittgeschwindigkeit weiter fahren, während hinter mit die Meute wartet, was bei kurz geschaltenen Ampeln besonders nett ist.

Und nein, ich darf das nicht mit dem Grünpfeil (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 8 bis 10 StVO – auch bekannt als Ossipfeil) verwechseln.

Bei weiteren Fragen: Einfach mal bei der Fahrschule oder der Polizei fragen.
Oder einfach den Führerschein abgeben.

Nehmt was ihr braucht…

… ich brauche es dann eh nicht mehr, sollte das Ding jemand in meinem Geldbeutel suchen und finden.

o_spende_aw

Bin schon lange für die Organspende, jetzt endlich auch offiziell im Geldbeutel.

Obwohl wir über die Sache mit dem Hirntod nochmal reden müssen.

Ich vertrete die These, dass es „Menschen“ gibt, die mit abgestorbenem Hirn auf unseren Straßen rumlaufen und noch Fahnen schwenken können. Aber das ist ein anderes Thema.

Verkehrszeichen 276 – Überholverbot

Verkehrszeichen 276Eine kleine Nachhilfestunde in Sachen Verkehrszeichen:

Nebenstehendes Verkehrszeichen 276 verbietet laut StVO das Überholen.

Ähh, ja.
Fast.

Das Überholen von zweispurigen Fahrzeugen ist verboten.
Einspurige dürfen mit genug Seitenabstand überholt werden.
Aber auch einspurige Fahrzeuge dürfen zweispurige NICHT überholen.

Liebe Straßenverkehr-Mitbenutzer; solltet Ihr das nächste Mal nach solch einem Schild auf ein Mofa oder ein anderes langsames einspuriges Fahrzeug treffen, bitte überholt es.
Ansonsten werden die nächsten Kilometer für Euch und für die hinter Euch fahrenden Verkehrsteilnehmer sehr lange, langweilig und träge.

Und Ihr zieht den Groll jener auf Euch. Sicher.

Hupe kaputt, Spiegel ganz

Dass meine Hupe nicht mehr funktioniert, hab ich erst am Samstag festgestellt.
Vorhin war in kurz in der Werkstatt, es ist nicht das Relais und nicht der Schalter, es ist die Hupe selber.

Muss bestellt werden. Auch egal. Kann ich eh nix machen.
Es ist aber schon verdammt scheiße, wenn die Hupe nicht hupt. Mir scheint, als ob ich seit Samstag öfter hupe als sonst…

Mein Spiegel ist stabil. Im Vergleich zu denen von VW.

Auch heute früh, auf dem Weg zur Werkstatt, ich steh in der Zeppelinstraße zum Linksabbiegen auf die Trautenauer.
Ok, ich war eventuell ein bissle weit links, der entgegen kommende Passat war es definitiv.

Plötzlich macht es „klack“ und mein Spiegel klappt ein.
Also zurück gefahren und sich mit dem Blindfisch unterhalten. Er hat mich nicht gesehen. Und sein Spiegelglas ist rausgefallen.
Ob denn bei mir was wäre.
Kurzer Blick, kurzer Handgriff, Spiegel wieder ausgeklappt, Glas noch drin, Plastikverkleidung begutachtet, auch ok.
Nichtmal ein Kratzer.

Hab mir nur seine Autonummer notiert, falls ich doch noch etwas finde.