Puh, fast vier Jahre ohne Eintrag hier.
Defintiv ein neuer Negativrekord.
Hier zwei Bilder mit wem und was ich in letzter meine Zeit verbracht habe und weiterhin verbringen werde.
Außerdem gab es eine Samenspende… 😉
Ich bin noch da!
Puh, fast vier Jahre ohne Eintrag hier.
Defintiv ein neuer Negativrekord.
Hier zwei Bilder mit wem und was ich in letzter meine Zeit verbracht habe und weiterhin verbringen werde.
Außerdem gab es eine Samenspende… 😉
Ich bin noch da!
Liebe Straßenverkehr-Mitbenutzer,
in der letzten Zeit fällt mir gehäuft auf, dass viele von euch nicht wissen, wie bei sogenannten Wechsellichtzeichen (Volksmund: Ampel) mit dem Lichtzeichen ‚Grüner Pfeil‘ verfahren wird. Ein Beispiel siehe rechts, selbstverständlich in verschiedene Richtungen erhältlich.
Auszug aus § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO und VwV-StVO:
Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.
Pfeile in Lichtzeichen
Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden.
Was ist daran nicht zu verstehen?
Ist doch alles ganz einfach: Wenn der Pfeil in meine Wunschrichtung grün ist, der Gegenverkehr langsam auf seine Ampel zu rollt oder bereits steht, quere und räume ich die Kreuzung.
Zügigst.
Nein, ich muss nicht warten, bis der Gegenverkehr vorhanden ist, komplett steht oder selbst wieder grün hat.
Nein, ich muss nicht mitten in der Kreuzung stehen bleiben und dann in Schrittgeschwindigkeit weiter fahren, während hinter mit die Meute wartet, was bei kurz geschaltenen Ampeln besonders nett ist.
Und nein, ich darf das nicht mit dem Grünpfeil (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 8 bis 10 StVO – auch bekannt als Ossipfeil) verwechseln.
Bei weiteren Fragen: Einfach mal bei der Fahrschule oder der Polizei fragen.
Oder einfach den Führerschein abgeben.
Nach ein paar Jahren in diesem Einzel-/Onlinehandel stumpft man ab.
Kann sich aber täglich über die immergleichen Sachen aufregen.
Ein paar Beispiele:
Dies ist nur ein kurzer Auszug. Vielleicht fällt mir noch mehr ein.
Im Großen und Ganzen war es aber schon sehr lustig, spaßig und schön…
Aber: Zeit für was neues. Mal sehen, was 2017 so bringt.
Kurzes Update was so war, da es hier etwas (zu) still ist.
Hier der Sommer in kleinen Bildern, Herbst ist ja noch fast. Dazu vielleicht noch mehr.
Was noch kommt? Das erzähle ich auch ein anderes Mal… 😛
August:
Nagelluxation linker Mittelfinger:
Kenne ich also auch die Notaufnahme in Tauberbischofsheim… pic.twitter.com/c2v673xmD9
— der Rööö (@der_roe) August 13, 2016
Wetter (Schwimmbad):
September:
weiterlesen…
Mal wieder etwas bei Kickstarter finanziert!
NICHTLUSTIG – Die Serie bei Kickstarter habe ich mit 50€ gebacked und diese Woche meine ersten Belohnung(en) erhalten.
Der Rest wird ja erst noch vieeeel später geliefert.
Freue mich schon auf die nächste Folge…
Die Windows-Anwendung für Tweetdeck wurde ja zum 15. April abgeschaltet.
Natürlich könnte man es auch wie beschrieben im Browser nutzen, mir ist es aber immer wieder passiert, dass ich den Tab oder den anderen Browser geschlossen habe. Das mit den Benachrichtigungen hat auch nicht so funktioniert.
Außerdem hatte ich mich an das Symbol im Systray gewöhnt.
Ich habe eine Alternative gefunden, die eigentlich genau das Gleiche macht wie Tweetdeck: Tweetdeck in einem eigenen Fenster laden, Notifications und Systray:
Kostenlos, werbefrei und stabil.
Über Github kann man Bugs melden und sich über die geplanten Features informieren.
Die Installation ist auch ziemlich einfach: Runterladen, installieren, falls Tweetdeck noch installiert ist übernimmt Tweetduck sämtliche Einstellungen.
Alles wollen Banken online haben:
Kontoführung, Überweisung, Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung.
Man kann sogar sein unbenutztes Tagesgeldkonto online los werden. Per Nachricht an den Berater.
Es wird auch wunschgemäß gelöscht, der Restbetrag wird dem Girokonto gutgeschrieben.
Soweit so normal.
Zwei Tage später bekommt man Post, den abschließenden Kontoauszug mit der Bestätigung, dass das Konto aufgelöst ist:
Liebe VR-Bank Würzburg:
Warum geht das nicht auch als PDF wie alles andere die letzten sieben Jahre?
Und jetzt kommt mir bitte nicht mit „systembedingt“.