Verkehrszeichen 276 – Überholverbot

Verkehrszeichen 276Eine kleine Nachhilfestunde in Sachen Verkehrszeichen:

Nebenstehendes Verkehrszeichen 276 verbietet laut StVO das Überholen.

Ähh, ja.
Fast.

Das Überholen von zweispurigen Fahrzeugen ist verboten.
Einspurige dürfen mit genug Seitenabstand überholt werden.
Aber auch einspurige Fahrzeuge dürfen zweispurige NICHT überholen.

Liebe Straßenverkehr-Mitbenutzer; solltet Ihr das nächste Mal nach solch einem Schild auf ein Mofa oder ein anderes langsames einspuriges Fahrzeug treffen, bitte überholt es.
Ansonsten werden die nächsten Kilometer für Euch und für die hinter Euch fahrenden Verkehrsteilnehmer sehr lange, langweilig und träge.

Und Ihr zieht den Groll jener auf Euch. Sicher.

Hier ist dein Schild…

Ich muss auch bald Schilder verteilen:

Der Rollerfahrer mit dem Tiefgaragenstellplatz gegenüber sieht mich durch die einzige Einfahrt in die Tiefgarage fahren, schaut mir beim Einparken zu.

Auf die Frage „Haste das Tor aufgemacht?“ konnte ich leider nur mit „Na freilich“ antworten.

Auch wenn er über die Treppe im hinteren Teil der Garage kam, war doch wohl klar, wie ich mit dem Auto reinkam, oder?

Namensschilder

Beim ASB haben so ziemlich alle Fahrer diese Woche Namensschilder bekommen.

Begründung:

Wir sind zu anonym unterwegs. Scheint sich jemand beschwert zu haben.

Ich häng mir jetzt halt immer dieses tolle Schild um, wenn ich jemanden abhol oder zurückbring.

Und so schlecht find ich die Schilder garnet. Aber unter dem Namen sollte vielleicht noch etwas stehen, „Behindertenfahrdienst“ oder irgendwas in der Ecke. Vielleicht bastel ich mir ein Neues… 😉