Verkehrszeichen 276 – Überholverbot

Verkehrszeichen 276Eine kleine Nachhilfestunde in Sachen Verkehrszeichen:

Nebenstehendes Verkehrszeichen 276 verbietet laut StVO das Überholen.

Ähh, ja.
Fast.

Das Überholen von zweispurigen Fahrzeugen ist verboten.
Einspurige dürfen mit genug Seitenabstand überholt werden.
Aber auch einspurige Fahrzeuge dürfen zweispurige NICHT überholen.

Liebe Straßenverkehr-Mitbenutzer; solltet Ihr das nächste Mal nach solch einem Schild auf ein Mofa oder ein anderes langsames einspuriges Fahrzeug treffen, bitte überholt es.
Ansonsten werden die nächsten Kilometer für Euch und für die hinter Euch fahrenden Verkehrsteilnehmer sehr lange, langweilig und träge.

Und Ihr zieht den Groll jener auf Euch. Sicher.

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2 Antworten zu Verkehrszeichen 276 – Überholverbot

  1. Hazamel sagt:

    -rofl- Bitte mehr davon… „Der Rööö erklärt die StvO“

  2. Hisky sagt:

    Und wenn auf dem einspurigen Fahrzeug ne dicke Frau / dicker Mann sitzt? 😉

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