§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO – „Grüner Pfeil“

Liebe Straßenverkehr-Mitbenutzer,

in der letzten Zeit fällt mir gehäuft auf, dass viele von euch nicht wissen, wie bei sogenannten Wechsellichtzeichen (Volksmund: Ampel) mit dem Lichtzeichen ‚Grüner Pfeil‘ verfahren wird. Ein Beispiel siehe rechts, selbstverständlich in verschiedene Richtungen erhältlich.

Auszug aus § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO und VwV-StVO:

Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.

Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.

Pfeile in Lichtzeichen
Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden.

Was ist daran nicht zu verstehen?

Ist doch alles ganz einfach: Wenn der Pfeil in meine Wunschrichtung grün ist, der Gegenverkehr langsam auf seine Ampel zu rollt oder bereits steht, quere und räume ich die Kreuzung.
Zügigst.

Nein, ich muss nicht warten, bis der Gegenverkehr vorhanden ist, komplett steht oder selbst wieder grün hat.

Nein, ich muss nicht mitten in der Kreuzung stehen bleiben und dann in Schrittgeschwindigkeit weiter fahren, während hinter mit die Meute wartet, was bei kurz geschaltenen Ampeln besonders nett ist.

Und nein, ich darf das nicht mit dem Grünpfeil (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 8 bis 10 StVO – auch bekannt als Ossipfeil) verwechseln.

Bei weiteren Fragen: Einfach mal bei der Fahrschule oder der Polizei fragen.
Oder einfach den Führerschein abgeben.

Verkehrszeichen 276 – Überholverbot

Verkehrszeichen 276Eine kleine Nachhilfestunde in Sachen Verkehrszeichen:

Nebenstehendes Verkehrszeichen 276 verbietet laut StVO das Überholen.

Ähh, ja.
Fast.

Das Überholen von zweispurigen Fahrzeugen ist verboten.
Einspurige dürfen mit genug Seitenabstand überholt werden.
Aber auch einspurige Fahrzeuge dürfen zweispurige NICHT überholen.

Liebe Straßenverkehr-Mitbenutzer; solltet Ihr das nächste Mal nach solch einem Schild auf ein Mofa oder ein anderes langsames einspuriges Fahrzeug treffen, bitte überholt es.
Ansonsten werden die nächsten Kilometer für Euch und für die hinter Euch fahrenden Verkehrsteilnehmer sehr lange, langweilig und träge.

Und Ihr zieht den Groll jener auf Euch. Sicher.

Fernlichtamateure

Eine dunkle Landstraße.
Keine Beleuchtung. Bis auf dem Mond.
Kaum ein anderer Verkehrsteilnehmer auf der Straße.

Zeit, das Fernlicht zu benutzen, es kommt ja keiner entgegen.
Der da vorne, der ist ja weit genug weg. Außerdem sehe ich mit Fernlicht besser.

So ungefähr stelle ich mir den Gedankengang der anderen Verkehrsteilnehmer vor.

Ich möchte hiermit nochmal darauf hinweisen, dass auf einer ebenen, geraden Strecke das Fernlicht des Hintermanns auch in einem Abstand von mehreren hundert Metern (wenn nicht sogar Kilometern) noch einen sehr störenden Blendeffekt auf das Auge ausübt!

Ver-Zö-Ger-Ung!

Liebe dummen Autofahrer und A-Klasse-Besitzer:

Der Verzögerungsstreifen heißt Verzögerungsstreifen, damit man seine Fahrt darauf abbremst und nicht schon mehrere hundert Meter vorher, wenn er in Sicht gerät!

Man kann den fließenden Verkehr natürlich auch mit einem Verzögern vor dem eigentlichen Streifen schlagartig abbremsen. Macht aber nicht viel Sinn!
Schon alleine wegen dem Namen: Verzögerungsstreifen!

Ist das wirklich so schwer?