Benutzung der Nebelschlussleuchte

Nachdem es heute früh so ziemlich nebelig war, muss ich mich mal über die Nebelschlussleuchtenbenutzer auslassen.

Laut §17 Abs.3 und §3 Abs.1 S.2 der STVO darf man mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte nur 50 km/h fahren. Außerdem darf man sie erst ab 50 m Sicht anschalten. 50, nicht 150.
Und innerorts sollte man sie garnicht einschalten.

Schade, dass das nicht alle Autofahrer wissen.

Noch ein paar Tipps mit Klick auf hier: hier

humorlose Menschen

Ich hab es ja nicht geglaubt, aber es gibt wirklich humorlose Menschen.

Kommen mir zwar selten unter die Augen, aber die Beifahrerin der Tour gehört dazu. Außerdem hat sie ne grausame Stimme. Ist es eigentlich so schwer, vor einer Kreuzung zu sagen, dass man da rein muss? So schwer? Nein. Eigentlich nicht.

Morgen werd ich auch noch durchhalten. Tschakka.

Shopblogger down..

Schon lange nicht mehr vorgekommen, dass der Shopblogger down ist.
Und alles wegen Pro7. Genauer wegen FocusTV.

Da gings um Blogger. Klar, dass ich mir das auch reinzieh. Ich hab ja Zeit.
War aber ein sehr interessanter Beitrag.

Jetzt muss sich aber der Hostblogger mal dahinterklemmen, dass der Shopblogger wieder läuft. Aber Björn ist ja selber Schuld, er macht ja auch noch Werbung dafür, dass man ihn anschaut.

Nachtrag:
Er ist wieder online…